Kabinett: Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen

Bundesregierung
Mit dem am 07.12.2011 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.11.2011 umgesetzt, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte: 