Bis wann müssen die Steuererklärungen 2011 abgegeben werden?
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Einklang mit dem Bundesfinanzministerium in einem gemeinsamen Erlass (02.01.2012) die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011 festgelegt. Die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer und zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes sind demnach bis zum 31. Mai 2012 abzugeben. 
Steuertermine Februar 2012
Freitag, 10.02.2012
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer (Monatszahler)
- Umsatzsteuer (Monatszahler)
Ablauf der Zahlungsschonfrist*: Montag, 13.02.2012
Mittwoch, 15.02.2012
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Ablauf der Zahlungsschonfrist*: Montag, 20.02.2012
*Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Steuertermine Januar 2012
Dienstag, 10.01.2012
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer (Monatszahler, Vierteljahreszahler)
- Umsatzsteuer (Monatszahler, Vierteljahreszahler)
Ablauf der Zahlungsschonfrist*: Freitag, 13.01.2012
*Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Steuertermine Dezember 2011
Montag, 12.12.2011
- Vorauszahlungen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kirchensteuer
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer (Monatszahler)
- Umsatzsteuer (Monatszahler)
Ablauf der Zahlungsschonfrist*: Donnerstag, 15.12.2011
*Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Lohnsteueranmeldung 2012: Abgabe- und Zahlungstermine
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsstättenfinanzamt sowohl die von ihm einbehaltene als auch die zu seinen Lasten pauschal erhobene Lohnsteuer anmelden. Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums abgegeben werden. Die Termine zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung 2012 können folgender Tabelle entnommen werden. 
Steuertermine November 2011
Donnerstag, 10.11.2011
- Lohn- und Kirchenlohnsteuer (Monatszahler)
- Umsatzsteuer (Monatszahler)
Ablauf der Zahlungsschonfrist*: Montag, 14.11.2011
*Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.