Keine Besteuerung für ehemalige Zwangsarbeiter oder Rentenempfänger als Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

BMF
Zur aktuellen Berichterstattung einer angeblichen Besteuerung von ehemaligen Zwangsarbeitern während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die im Ausland leben, teilt das Bundesministerium der Finanzen Folgendes mit:
Leistungen für ehemalige Zwangsarbeiter nach dem “Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” vom 2. August 2000 sind immer von der Einkommensteuer freigestellt. Zudem sind Renten für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung im Sinne von § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes von der deutschen Besteuerung von Renten ausgenommen. Letzteres wird durch eine Gesetzesnovelle, deren Einführung kurz vor dem Abschluss steht, festgeschrieben. 
Kindergeld: Semestergebühren sind insgesamt als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar
BFH
Mit Urteil vom 22. September 2011 III R 38/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren keine Mischkosten darstellen, sondern grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf zu qualifizieren sind, auch wenn der Studierende durch deren Entrichtung privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt. 
Auffälliger Chi-Test noch kein Beweis für manipulierte Buchführung
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005-2007, beziehungsweise zum steuerlichen Verfahrensrecht vom 24. August 2011 (Az.: 2 K 1277/10) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Auffälligkeiten bei dem sogenannten Chi-Test zur Beanstandung der Buchführung – und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns – berechtigen, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung gegeben sind. 