Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR beruht auf einer wirksamen Rechtsgrundlage (BFH)
BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. November 2011 X R 18/09 entschieden, dass Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, verpflichtet sind, der Einkommensteuererklärung (seit 2005) eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Dieser Vordruck – von der Finanzverwaltung als “Anlage EÜR” bezeichnet – sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor, die zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten führen soll. 
Neues BMF-Schreiben: Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Ein neues BMF-Schreiben (20. Dezember 2011 – IV C 4 – S 2284/07/0031- 002 – (2011/1025909)) trübt die Freude über das BFH Urteil vom 12. Mai 2011 (Az: VI R 42/10) nachdem Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein könnten: 
Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer verfassungswidrig?
BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob es den allgemeinen Gleichheitssatz und die Grundsätze rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes verletzt, dass die Rückzahlung des Körperschaftsteuerguthabens weder die Bemessungsgrundlage zum Solidaritätszuschlag mindert noch ein Anspruch auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens besteht (Beschluss vom 10. August 2011 I R 39/10). 