Lehman-Anlegern vor dem Bundesgerichtshof gescheitert

Bild: (C) Bundesgerichtshof
Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Parallelverfahren erstmals über Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. entschieden. 
E-Postbrief ist nicht gleich Brief
Gericht untersagt die Aussage “sicher und verbindlich”, weil sie einen falschen Eindruck erweckt
Die Deutsche Post AG darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei “so sicher und verbindlich wie der Brief” und er übertrage “die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet”. Das hat das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. 
Auch Zusatzbeiträge der DAK unwirksam
Erhebt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, muss sie ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder hinweisen. Wie schon die City BKK (siehe auch → Sozialgericht Berlin: Zusatzbeiträge der City BKK unwirksam) erfüllte auch die DAK ihre Hinweispflicht nicht. Ein im Kleingedruckten eines Informationsschreibens unter der Überschrift “Rechtsgrundlagen” verstecktes Gesetzeszitat reicht als Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht nicht aus. Bis zur Nachholung einer gesetzeskonformen Belehrung besteht keine Pflicht zur Zahlung von Zusatzbeiträgen. 
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts nicht verfassungswidrig

BVerfG
Der ein minderjähriges Kind betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes (Betreuungsunterhalt); der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu, wird jedoch zur verwaltungstechnischen Erleichterung nur einem Elternteil, regelmäßig dem betreuenden, ausgezahlt.
Nach der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Rechtslage wurde das dem betreuenden Elternteil ausgezahlte Kindergeld mit dem Barunterhalt verrechnet. Schuldete der barunterhaltspflichtige Elternteil neben dem Kindesunterhalt auch Ehegattenunterhalt, wurde bei dessen Berechnung der Kindesunterhalt in Höhe des entsprechenden Betrages nach der sog. Düsseldorfer Tabelle (sog. Tabellenbetrag) abgezogen. Diese Berechnungsmethode führte dazu, dass dem Barunterhaltspflichtigen sein Kindergeldanteil grundsätzlich unvermindert für eigene Zwecke verblieb. 