KPMG: Viele Unternehmen durch komplexes Umsatzsteuerrecht überfordert
Ein Großteil der Unternehmen weltweit kann mit dem rasanten Entwicklungstempo und dem stetig komplexer werdenden Umfang des Umsatzsteuerrechts offenbar nicht Schritt halten. Das legen die Ergebnisse der zweiten Benchmark-Umfrage Indirekte Steuern von KPMG International nahe, für die 225 Unternehmen in 24 Ländern befragt wurden. 
BMJ: Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung
Die Bundesregierung hat heute Gesetzentwürfe beschlossen, die das Patentverfahren, die Zahlung im Geschäftsverkehr und das Zivilprozessrecht betreffen. Der Entwurf zum Patentnovellierungsgesetz sorgt dafür, dass Patente und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragt und geprüft werden können. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern. Und schließlich wird durch die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug erleichtert. 
Ab 01.07.2012: 2,18 % mehr Rente

Bundesregierung
Die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich über eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Zum 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 2,18 Prozent und in Ostdeutschland um 2,26 Prozent.
Das Bundeskabinett hat die Rentenerhöhung mit der “Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2012″ beschlossen. 
Kindergeld-Merkblatt 2012
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das Kindergeld-Merkblatt 2012 veröffentlicht. Es steht auf der Homepage des BZSt zum Download zur Verfügung.
BZSt: Mitteilungspflicht inländischer Versicherungsvermittler
Ein inländischer Versicherungsvermittler im Sinne des § 59 Abs. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes hat bis zum 30. März des Folgejahres das Zustandekommen eines Vertrages im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zwischen einer im Inland ansässigen Person und einem Versicherungsunternehmen, dessen Sitz und Geschäftsleitung sich im Ausland befinden und dass über keine inländische Niederlassung verfügt, dem BZSt mitzuteilen. Diese Verpflichtung gilt für Versicherungsverträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden (§ 52a Abs. 16 Satz 10 EStG). Die Meldung kann von dem ausländischen Versicherungsunternehmen übernommen werden. 