Solidaritätszuschlag: Was ist jetzt zu tun?

Das Solidaritätszuschlag-Urteil ist in aller Munde. Das Niedersächsische Finanzgericht ist von der Verfassungswidrigkeit des “Solis” überzeugt (Az.: 7 K 143/08) und hat die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dadurch ergeben sich für den Steuerzahler Fragen, die wir nachfolgend zu klären versuchen:

Gegen welche Steuerbescheide kann Einspruch eingelegt werden, gibt es eine Frist?
Steuerbescheide können innerhalb von vier Wochen nach Zustellung durch Einspruch angefochten werden. Ist die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen, ist ein Einspruchsverfahren grundsätzlich nicht mehr möglich.

Wenn ein Änderungsbescheid für vergangene Jahre ergeht, kann gegen den Solidaritätszuschlag Einspruch einlegen werden?
Ergeht ein Änderungsbescheid, kann der Solidaritätszuschlag nur in der Höhe angefochten werden, in der er sich (nach oben) geändert hat.

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LaviniaSt: @JRuderStB :) nicht nur die DAK. Eine ganze Reihe BKK vor, nach und während Fusionen haben das auch schon geschafft.
07.09.2010 - 16:09
JRuderStB: Die DAK schafft es elektronisch übermittelte Beitragsnachweise zu verschlampen. Tolles System!
07.09.2010 - 16:07
JRuderStB: Frau Schwarzer geht’s natürlich nicht ums Geld. Wer’s glaubt. http://tinyurl.com/2eshup2
07.09.2010 - 13:41
JRuderStB: Steuerstrafverfahren gegen Beamten: Datenweitergabe an den Dienstherrn (BVerwG) http://bit.ly/913Yfe
07.09.2010 - 13:27
JRuderStB: Finanztransktionssteuer: Einnahmen von 8 Mrd Euro möglich http://bit.ly/d2XsuA
07.09.2010 - 13:25
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