Solidaritätszuschlag: Was ist jetzt zu tun?
Das Solidaritätszuschlag-Urteil ist in aller Munde. Das Niedersächsische Finanzgericht ist von der Verfassungswidrigkeit des “Solis” überzeugt (Az.: 7 K 143/08) und hat die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dadurch ergeben sich für den Steuerzahler Fragen, die wir nachfolgend zu klären versuchen:
Gegen welche Steuerbescheide kann Einspruch eingelegt werden, gibt es eine Frist?
Steuerbescheide können innerhalb von vier Wochen nach Zustellung durch Einspruch angefochten werden. Ist die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen, ist ein Einspruchsverfahren grundsätzlich nicht mehr möglich.
Wenn ein Änderungsbescheid für vergangene Jahre ergeht, kann gegen den Solidaritätszuschlag Einspruch einlegen werden?
Ergeht ein Änderungsbescheid, kann der Solidaritätszuschlag nur in der Höhe angefochten werden, in der er sich (nach oben) geändert hat.


