ELENA kommt!

Zum 01.01.2010 startet der Elektronische Entgeltnachweis. Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) ist ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, aber auch ein Signal für mehr Innovation.

Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.

Durch das ELENA-Verfahren werden die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro von Bürokratiekosten entlastet.

Wie funktioniert das Verfahren?

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Fragen & Antworten

FAQ zu ELENA

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stbbrandhoff: Vielen Dank für den #ff @JRuderStB @StB_Frintrop ... Wir wünschen Ihnen allen ein schönes Wochenende
30.07.2010 - 14:29
RADedden: @JRuderStB Und umgekehrt lese ich gerne @JRuderStB - der RT zur Abgeltungssteuer ist gut!
30.07.2010 - 12:01
JRuderStB: RT @StB_Frintrop: Mit der Abgeltungssteuer wird alles einfacher :-) : http://bit.ly/cZLo2Y
30.07.2010 - 11:51
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