Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sinken
Ab dem 1. Juli 2009 sinkt der Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent.
Konkret bedeutet das, dass der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte zu zahlende Beitragssatz 14 Prozent beträgt. So zahlen beide Seiten ab Juli nur noch jeweils 7 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den der Arbeitnehmer allein trägt, bleibt bestehen. Hinter dieser Entscheidung steht das von der Bundesregierung beschlossene zweite Konjunkturpaket in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Unterstützung der Wirtschaft. Diese Beitragssatzsenkung, die durch Steuerzuschüsse finanziert wird, soll den Bürgern mehr Geld und damit mehr Kaufkraft bringen. Die Kosten für den Bund belaufen sich auf drei Milliarden Euro im Jahr 2009 und sechs Milliarden Euro im Jahr 2010.


