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Europa plant zentrale MwSt-Anlaufstelle

In seiner Stellungnahme zum Grünbuch “Zukunft der Mehrwertsteuer” der Europäischen Kommission hatte der DStV unter anderem gefordert, eine zentrale Anlaufstelle für den grenzüberschreitend tätigen Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Forderung war es, einheitliche Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und vereinheitlichte Verfahren bei der Steueranmeldung und -vergütung einzuführen.

Eine zentrale Anlaufstelle mit einem elektronischen Verfahren könnte ein geeignetes Mittel sein, die Besteuerung in den Mitgliedstaaten zuverlässig sicherzustellen und den Unternehmer von umfangreichen Missbrauchsbekämpfungvorschriften zu befreien. Da hiermit die Registrierung des Unternehmers in verschiedenen Mitgliedstaaten entfiele, wäre eine erhebliche Vereinfachung erreicht.

Die Europäische Kommission hat diese Forderung aufgegriffen und am 13.01.2012 den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, nach welchem zunächst für die Bereiche E-Commerce, Rundfunk- und Telekomdienste ab dem 01.01.2015 eine zentrale Anlaufstelle den Unternehmen die Erfüllung ihrer MwSt-Pflichten erleichtert. Für die Zukunft ist geplant, die zentrale Anlaufstelle schrittweise auf andere Waren und Dienstleistungen auszudehnen.

Seit 2003 besteht bereits ein System mit einer zentralen Anlaufstelle zur Vereinfachung der MwSt-Pflichten von Anbietern elektronischer Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern.

Den vollständigen Text des Kommissions-Entwurfs finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Pressemitteilung vom 17.01.2012

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