Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird in dem BMF-Schreiben vom 14. Mai 2008 (BStBl I S. 587) der vorletzte Satz (“Wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.”) gestrichen. Von einer bundeseinheitlichen Anweisung zu der Frage, ob Einspruchsverfahren, in denen die angebliche Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 geltend gemacht wird, nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen können, wird abgesehen.

Quelle → Steuerberaterkammer München

  • Share/Bookmark

Kommentieren

Informationen nach Kategorien
Archiv
Wir twittern
cpohle: @JRuderStB In Innsbruck gibt es noch ein Sacher Cafe, da bekommt man die Torte auch. Serviert oder im ganzen zum mitnehmen.
05.09.2010 - 21:19
JRuderStB: @cpohle Wieder was gelernt! Ich dachte das Hotel Sacher und damit auch die original Torte gäbe es nur in Wien. Danke.
05.09.2010 - 18:07
cpohle: @JRuderStB Aus dem Hotel Sacher in Salzburg. War früher der Österreichische Hof, gehört aber schon lange der Familie Gürteler
05.09.2010 - 15:30
JRuderStB: @cpohle Wie kann eine "original" Sachertorte aus Salzburg kommen? :-)
05.09.2010 - 14:19
JRuderStB: RT @Abendzeitung: 18 Prozent würden angeblich eine Sarrazin-Partei wählen. Ihr doch nicht, oder? Was würdet ihr denen husten? (wir fragen für die Printtweets)
05.09.2010 - 14:03
Add to Google