Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2010
Wer am Wirtschaftsleben teilnehmen möchte, braucht ein Girokonto. Bei Schuldnern wurde das Girokonto bislang gepfändet. Mit dem neuen P-Konto wird dies ab dem 1. Juli anders. Ebenfalls neu: Ratingagenturen, die zur Finanzkrise beigetragen haben, werden künftig besser beaufsichtigt. Und es gibt ein neues EU-Biosiegel.
Die Neuregelungen im Überblick:
Klare Regeln für Ratingagenturen
Ratingagenturen beurteilen Unternehmen und Finanzprodukte. Mit Fehleinschätzungen haben sie zur weltweiten Finanzkrise beigetragen. Die EU und die europäischen Regierungen wollen sie jetzt besser beaufsichtigen. So müssen sie beispielsweise künftig ihre Ratings und Methoden regelmäßig überprüfen. Sie müssen in mindestens einem EU-Mitgliedsland registriert sein. Für mehr Transparenz müssen sie sich bei der Finanzaufsicht registrieren lassen. Und sie dürfen künftig nicht mehr Kunden beraten, die sie gleichzeitig bewerten.
Das Ausführungsgesetz zur europäischen Ratingverordnung ist am 15. Juni 2010 in Kraft getreten. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der EU-Ratingverordnung vom 16. September 2009.
Aufsichtsbehörde in Deutschland wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ab Januar 2011 soll dann die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde die Aufsicht in Europa übernehmen.
- Klare Regeln für Ratingagenturen
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Moderne Kontopfändung
Ein neues Gesetz regelt den Schutz vor Kontenpfändungen grundlegend neu. Ziel ist, Schuldnern das nötige Geld zum Lebensunterhalt auch auf einem Girokonto pfändungsfrei zu lassen – im Rahmen der Freigrenzen. Bislang konnten Schuldner selbst grundlegende Geschäfte des täglichen Lebens nur nach einer gerichtlichen Freigabe über ihr Girokonto führen.
Daneben sollen Einkünfte unter anderem von Selbstständigen künftig denselben Schutz vor Pfändung genießen wie Arbeitseinkommen.
- Das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
(Externer Link, Hinweis beachten!) - Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes
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Neues EU-Biosiegel
Bald wird auf jedem verpacktem Bio-Produkt ein geschwungenes Blatt aus zwölf Europasternen zu sehen sein. Das neue EU-Kennzeichen ist ab 1. Juli für alle verpackten Bio-Produkte aus EU-Staaten Pflicht. Die einheitliche Kennzeichnung soll das Vertrauen der Verbraucher in Erzeugnisse, die als Öko- oder Bio-Produkte ausgewiesen sind, stärken und rechtfertigen. Das neue Logo ersetzt das bisherige EU-Biosiegel: eine Ähre im Sternenkranz auf blauem Grund. Neben dem neuen EU-Gemeinschaftslogo bleiben länderspezifische Kennzeichen gültig.
- Neues EU-Kennzeichen für Bio-Produkte
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Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat
Der Finanzplanungsrat beriet von 1968 bis 2009 über die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei den Haushalts- und Finanzplanungen von Bund, Ländern und Kommunen. Mit der Errichtung des Stabilitätsrates durch die Föderalismusreform II hat die Bundesregierung die wesentlichen Aufgaben des Finanzplanungsrates auf den Stabilitätsrat übertragen.
Die Hauptaufgabe des Stabilitätsrates ist, die Haushalte des Bundes und der Länder zu überwachen. Er soll eventuell drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig erkennen, um durch Sanierungsverfahren gegensteuern zu können.
Der Finanzplanungsrat konnte Empfehlungen nur einstimmig geben. Der Stabilitätsrat fasst dagegen Beschlüsse mit der Stimme des Bundes und der Zweidrittelmehrheit der Länder. Betroffene können damit Beschlüsse nicht verhindern. Er überwacht die Haushalte des Bundes und der einzelnen Länder und gibt nicht nur allgemeine Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin ab.
Zusammen mit der Schuldenbremse stellt der Stabilitätsrat eine tragfähige Haushaltsentwicklung sicher. Das Gesetz wurde am 2. Juni 2010 verkündet und tritt in wesentlichen Teilen rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.
- Frühwarnsystem zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen
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(Quelle: Bundesregierung, 30.06.2010)
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