Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ab 1. Juli 2010 in bundeseigener Verwaltung
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist ab dem 1. Juli 2010 die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer. Es übernimmt die Aufgaben der bis zum 30. Juni 2010 zuständigen Finanzämter der Länder. Dies umfasst auch die Außenprüfung.
Der Zuständigkeitswechsel von den Ländern zum Bund ist Ergebnis der Föderalismusreformkommission II und der entsprechenden Änderung des § 5 Nr. 25 des Finanzverwaltungsgesetzes (Artikel 6 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009, BGBl I Nr. 53, S. 2702). An der rechtlichen Verpflichtung der bisher bereits erfassten und künftigen Steuerpflichtigen zur Anmeldung und Abführung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich nichts.
Beachten Sie hierzu auch die Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen.
(Quelle: Mitteilung des BZSt)


