Neues Widerrufsrecht für Internet-Gewerbetreibende

©Wikimedia Commons
Ab sofort gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht für alle Gewerbetreibenden, die im Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Die entsprechende Musterformulierung des Bundesjustizministeriums wurde in den Rang eines Gesetzes gehoben und sollten von allen Händlern verwendet werden. In der früheren Fassung waren unter anderem Fehler in den Widerrufs- und Rückgabebelehrungen der häufigste Grund, warum Händler im Web von Konkurrenten oder Verbraucherschützern abgemahnt wurden.
Eine zentrale Änderung betrifft unter anderem Verkäufer bei Auktionshäusern, so betrug die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist nach alter Rechtslage nur dann zwei Wochen, wenn die Kunden die entsprechende Belehrung vor Vertragsschluss zugegangen ist. Nun gilt die zweiwöchige Widerrufsfrist auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung unverzüglich, also innerhalb eines Tages nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Eine ähnliche Regelung betrifft die Wertersatzpflicht, die nun ebenfalls dann besteht, wenn die Belehrung hierüber unverzüglich nach Vertragsabschluss vorgenommen wird.
Zum 11. Juni 2010 ist nun die Neufassung der Vorschriften zum Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft getreten, mit der die Musterbelehrungen aus der BGB-InfoV entfernt und neu im Anhang zum Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) eingefügt werden.
Links:
Hinweis: Wir übernehmen keine Haftung oder Garantie für den Inhalt von Internetseiten, auf die unsere Webseiten direkt oder indirekt verweisen. Besucher folgen Verbindungen zu anderen Webseiten und Homepages auf eigene Gefahr und benutzen sie gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der entsprechenden Webseiten. Wir haben auch keinen Einfluss darauf, dass deren Betreiber die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Quelle: media|NRW, bearbeitet


