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Bundesfinanzminister Schäuble über den Beschluss zum Solidaritätszuschlag

(Quelle: BMF, Der Minister) Das Niedersächsische Finanzgericht hält in einem Beschluss das Solidaritätszuschlaggesetz für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Was bedeutet dieser Beschluss für die Steuerpflichtigen?

„Ich spreche mich dafür aus, den Soli ab dem Veranlagungszeitraum 2005 nur vorläufig festzusetzen. Dazu stimmen wir uns kurzfristig mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Die Vorläufigkeit würde für alle offenen und für alle künftigen Steuerfestsetzungen gelten.

Wir tun dies allein deshalb, um massenhafte Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zu vermeiden. Ich halte den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß. Er hat seine Berechtigung, denn er organisiert gesamtstaatliche Solidarität im Bundesstaat.“

Einsprüche gegen Steuerbescheide sind nur zulässig, solange die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen ist.

(Anm. d. Red.: Schriftfarbe von uns. Beachten sie, dass obige Aussagen lediglich eine Absichtserklärung darstellen. Erst wenn im Steuerbescheid die Vorläufigkeit bezüglich des “Solis” drin steht, muss kein Einspruch mehr erhoben werden.)

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble,
3. Dezember 2009

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