Wieder Freitag: “Grüne Wochen” und “Durchwinktage”
Gerechtigkeit ist ein hohes Gut. Vor dem Gesetz, so steht es in Art. 3 (1) unseres Grundgesetzes, sind alle Menschen gleich. Behörden vergessen dieses Grundrecht leider gerne. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat mit Kontrollorganen. Eines davon ist der Bundesrechnungshof. Und seine Berichte sind wirklich lesenswert. 
Bis wann müssen die Steuererklärungen 2011 abgegeben werden?
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Einklang mit dem Bundesfinanzministerium in einem gemeinsamen Erlass (02.01.2012) die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011 festgelegt. Die Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer und zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes sind demnach bis zum 31. Mai 2012 abzugeben. 
Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe absetzen
Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied der 7. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 12.12.2012 (Az. 7 K 3147/08). 
Europa plant zentrale MwSt-Anlaufstelle
In seiner Stellungnahme zum Grünbuch “Zukunft der Mehrwertsteuer” der Europäischen Kommission hatte der DStV unter anderem gefordert, eine zentrale Anlaufstelle für den grenzüberschreitend tätigen Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Forderung war es, einheitliche Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und vereinheitlichte Verfahren bei der Steueranmeldung und -vergütung einzuführen. 
BFH: Keine Korrektur der Anrechnungsverfügung nach Zahlungsverjährung
BFH
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 25. Oktober 2011 VII R 55/10 entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an. 